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Kinderschutz

Kinderschutz

Kinderrecht ist ein universelles Recht, das in pluralen Lebenswelten kulturell nicht relativiert werden darf.Um im Rahmen des Schutzauftrages bei Kindes-wohlgefährdung im interkulturellen Kontext die gegenwärtige Sicherheit des Kindes verantwortungsvoll einzuschätzen und die Veränderungsbereitschaft und -fähigkeit der Familie zu beurteilen, bedarf es besonderer Aufmerksamkeit der Fachkräfte, um einen schnellen und adäquaten Zugang zu der Familie zu finden.Interkulturelle Handlungskompetenzen im Kinder-schutz als Balanceakt sind in diesem Zusammenhang von zentraler Bedeutung:

  • Welche interkulturellen Leitlinien sind im Handeln bei Kindeswohlgefährdung gegenüber Familien mit Migrationshintergrund wichtig?
  • Wie können akute Gefährdungssituationen in der Zusammenarbeit mit den Familien wahrgenommen und angesprochen werden, um den Schutz des Kindes zu gewährleisten?
  • Wie lässt sich der Hilfeplan in der Zusammenarbeit mit allen Beteiligten wirkungsvoll gestalten?
  • Wie kann im Gefährdungsfall eines Kindes wech-selseitig kooperativ und kultursensibel zusammengearbeitet werden?
  • Wie lassen sich kind- bzw. familienbezogene Gefährdungsaspekte erheben und bewerten, um die weitere Perspektivenklärung mit den Beteiligten zu gestalten?

„InterFa“ gewährleistet den Standard des „Vier-Augen-Prinzips“ durch jederzeit ansprechbare insoweit erfahrene Fachkräfte.